back to notes

Immobilienverkauf

Immobilienverkauf

Zu versteuern ist grundsätzlich nur der Wertzuwachs, also die Differenz aus dem Kaufpreis und dem Verkaufspreis der Immobilie. Kaufen Sie eine Wohnung für 200.000 € und verkaufen diese später für 250.000 €, so müssen Sie vereinfacht gesprochen die 50.000 € Differenz mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern.

Mögliche Abzüge:
* die Kosten für den Kauf und Verkauf der Immobilie,
* die Gebühren des Notars, die Grunderwerbsteuer und der Grundbucheintrag,
* die Maklergebühr, Anzeigenschaltung oder Werbung,
* Reparatur- und Modernisierungskosten, wenn die Reparaturen schon innerhalb der ersten drei Jahre umgesetzt wurden.

Achtung: Gewerblicher Handel
Wenn Sie innerhalb von 5 Jahren mehr als 2 Immobilien verkaufen, geht das Finanzamt davon aus, dass es sich um einen gewerblichen Handel handelt. In diesem Fall gilt auch keine Spekulationsfrist von 10 Jahren mehr. Haben Sie beispielsweise schon zwei Wohnungen in den letzten 5 Jahren verkauft und verkaufen nun auch noch eine dritte, dann müssen Sie nicht nur die Erlöse aus dem Verkauf der dritten Wohnung versteuern, sondern auch die der ersten beiden!



last updated march 2017